"überragende Verkehrsbedeutung"??

Hier ist die amtliche Quelle (aus PFB1.5) mit der Rechtfertigung für die großen Eingriffe in den Rosensteinpark:

(S. 346) „Die Errichtung des Tunnelportals in offener Bauweise über eine Länge von 60 m am östlichen Rand des Rosensteinparks,
- die Herstellung des Rettungsschachtes im Rosensteinpark,
- die bauzeitliche Verlegung der Ehmannstraße in den Rosensteinpark,
- die Errichtung von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen
- und die Rodung von Bäumen
sind Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Rosensteinpark“ und damit Handlungen, die dem Schutzzweck des Gebiets zuwiderlaufen. Jedoch kann gem. § 7 der Verordnung eine Befreiung nach § 78 NatSchG erteilt werden, wenn
überwiegende öffentliche Belange die Befreiung erfordern. Dies ist hier der Fall. Zum einen wird durch die vorgesehenen Gestaltungs-, Schutz- und Ersatzmaßnahmen zumindest nachträglich der Eingriff in Natur und Landschaft insgesamt wieder ausgeglichen. Insbesondere spricht aber die überragende Verkehrsbedeutung des Vorhabens als überwiegender öffentlicher Belang hier für eine Befreiung. Als Teil der Neubaustrecke Stuttgart - Ulm - Augsburg dient dieser Streckenabschnitt auch der Schaffung einer leistungsfähigen Bahnverbindung zur Einbindung der Region Stuttgart in das innerdeutsche und internationale Schienennetz. Gegenüber dieser überragenden Verkehrsbedeutung haben die Schutzinteressen, die mit dem Landschaftsschutzgebiet verfolgt werden, zurückzutreten.“ (Zitat aus der Rede von Klaus Gebhard gestern auf der Demobühne.)
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Frage: Wenn sich nun erwiesen hat, dass die Verkehrsbedeutung marginal, sogar negativ ist (Rückbau der Schiene), womit lassen sich dann die starken Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Rosensteinpark rechtfertigen? Politik aufwachen, Notbremse ziehen und die fundamentalen Fehler des Projekts nicht länger decken!