Baupflicht?

Die Herren Grube und Kefer verwiesen auf eine „Baupflicht“ von Stuttgart 21 seitens der Bahn-AG. Das sind wohl die üblichen Prellbock-Nebelkerzen. Die Juristen zu Stuttgart 21 stellen klar:
„Eine Baugenehmigung enthält keine Pflicht des Bauherrn zum Bau, sondern gibt ihm nur das Recht hierzu. Das gilt selbst dann, wenn er mit öffentlichen Subventionen baut. Führt der Bauherr den Bau nicht aus, erhält er die Subventionen nicht oder muss sie zurückzahlen. Zum Bau zwingen - mit der Folge, dass er den Bau auf eigene Kosten fertig stellen muss, gleich wie hoch diese werden - kann ihn der Staat nicht. So ist es auch bei Stuttgart 21: Es gibt weder ein Gesetz noch eine freiwillige vertragliche Verpflichtung der Deutschen Bahn, Stuttgart 21 um jeden Preis und zur Not auf eigene Kosten zu bauen.“
Ganzes Schreiben der Juristen bei
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