Fassadenschutz

Egon Hopfenzitz, ehemaliger Leiter der Stuttgarter Hauptbahnhofs, schreibt in seinem Statement als Unterstüzter von K 21: „Denkmalgeschützt bleibt nur die Vorderfassade. Was bleibt ist nur noch Fassadenschutz wie bei der ehemaligen Bundesbahndirektion in der Nachbarschaft. Wo bleibt das Landesdenkmalamt?“

Lieber Herr Hopfenzitz, auf Ihre Frage kann ich eine kompetente Antwort geben, die in meinem offenenen Brief (
Memory 2 „Der Bock als Gärtner“) steht: „Zuständig als Denkmalbehörde ist die Stadt Stuttgart. Wer ist letztlich verantwortlich? Nach Auskunft des Landesdenkmalamts: Herr BauBM Hahn ist direkt zuständig, Herr OB Schuster als sein Vorgesetzter in der Verwaltung ebenfalls. Und, o weh, oberste Denkmalschutzbehörde ist in unserem Land das Wirtschaftsministerium (nicht das Kultusministerium).“