windige Begründung

Geschaffene Fakten als Begründung der Genehmigung Planänderung Wasserrecht Seite 98 ff:

„Mit der Umsetzung des Großprojekts Stuttgart 21 ist in vielerlei Hinsicht begonnen worden. Es wurden umfangreiche Umverlegungen von Medienträgern (Fernwärme, Wasser, Elektrizität) durchgeführt. Der Nord- und Südflügel des Empfangsgebäudes des Stuttgarter Hauptbahnhofs in Planfeststellungsabschnitt 1.1 sind abgerissen“ usw.
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Die Bau- bzw. Zerstörungsmaßnahmen wurden von der Bahn fahrlässig und zum Teil gewaltsam (Wasserwerfer und Schlagstöcke) herbeigeführt und dienen jetzt als Argument (=Erpressungspotential) zur Fortführung auch bei hochkritischen und gefährlichen Änderungen wie beim Grundwasser“management“ und vermutlich später auch beim Düker mit der Stadtbahnunterbrechung.


Der „Turmbau zu Babel“ war jedoch noch viel weiter gediehen und ist trotzdem gescheitert, und so wird es seinem heutigen Pendant „Wurmbau“ auch gehen.