amtlich übertölpelt

Minimalistische Bürgerbeteiligung
„Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigte, dass es bzgl. der Bürgerinformation für das Erörterungsverfahren nur die rechtlich vorgeschriebenen Minimalvorgaben durchgeführt hat: Bekanntmachung auf seiner Website und im Staatsanzeiger, keine Bekanntmachung unter den AnwohnerInnen, den Lokalzeitungen bzw. im Amtsblatt der Stadt Stuttgart. Keine elektronische Weitergabe der Antragsunterlagen an die BürgerInnen, sondern nur Auslage im Cannstatter Rathaus und im Regierungspräsidium.
Konsequenz: Mehrere hundert Seiten Papierunterlagen mussten mühsam vor Ort durchge- arbeitet werden. Trotzdem wurden 865 Einsprüche eingereicht.“
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Unerhört, wie die Stuttgarter Bürgerschaft übertölpelt wird.
Presse_Erklaerung Erinnert an Vorgänge bei Stuttgart 21, z.B. an den Blog „abwegig-absurd-falsch-arglistig-unwürdige Trickserei“ vom 24.4.18 und die Standard-Falschinformation: “Die Arbeiten sind durch den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn Bundesamtes vom 13.10.2006 genehmigt”.