Heiko Frischmann als analytischer Kopf, der Fehler in bahn-offiziellen Verlautbarungen entdeckt.
Softwarefehler Stuttgart 21 ; Ausschnitt aus Landesschau Aktuell BW ; 25.04.2013; 21:45

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Zum Blog vom 05.07.2014

Heiko Frischmann, Edelstraße 3, 65239 Hochheim Datum: 17.05.2014

Optisch verzerrte Vergrößerung im EBA-Unfallbericht

Inhalt:

1. Einleitung und Erläuterung der Untersuchungsmethode
2. Einmessung des Ausgangsbildes
3. Vergleich der Seitenverhältnisse
4. Erstellung einer maßstablichen Vergrößerung
5. Vergleich und Diskussion der gewonnenen Daten
6. Weitere Anmerkungen


1. Einleitung und Erläuterung der Untersuchungsmethode

Beim betrachten des Unfallberichtes „053_Stuttgart Hbf.PDF“ konnte festgestellt werden dass ein Bild auf Seite 47 offensichtlich verzerrend vergrößert wurde. Durch direkten Vergleich mit einer, anzufertigenden, nicht verzerrten Vergrößerung des fraglichen Bildabschnitts soll geklärt werden wie stark der visuelle Eindruck hiervon beeinflusst wird.

In dem genannten Unfallbericht kommt das Eisenbahnbundesamt zum Ergebnis; Züge seien in einem Streckenabschnitt überpuffert. Weil mit dem Bild die Plausibilität anderer Vermutung gestützt werden soll, die mit keiner gesonderten Rechnung nachvollziehbar gemacht werden, ist eine genaue Prüfung sinnvoll.

Das Ausgangsbild wurde mit Adobe Acrobat 9.1 auf Dokumentenebene aus der Datei exportiert und dann weiter verarbeitet. Damit wurden Abbildungsfehler, die aus dem Arbeiten mit Daten aus einem Bildschirmfoto eines Anzeigeprogramms für
PDF-Dateien entstehen können, umgangen.

Es ist zu beachten dass offenbar durch eine verlustbehaftete Kompression während dem
Erstellungsprozesses des untersuchten Bildes, möglicherweise noch vor Überführung in
das PDF-Format, in soweit Artefakte bestehen. Es gibt zum Teil unscharfe Kanten.
Deshalb wurde die Betrachtung auf den scharfen und mit Sicherheit signifikanten Bildbereich des im Bild gezeigten vergrößerten Bereichs beschränkt. Das Bild als ganzes hat scharfe Kanten.


2. Einmessung des Ausgangsbildes

2.1 Das Bild als „Ganzes“

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Pixelmaße: 434 x 579

Entnahme auf Dokumentebene durch Adobe 9.1 als Bilddatei

Keine weichgezeichneten Übergänge am Rand!


2.2 Das „Bild im Bild“ (rechts)

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Pixelmaße: 209 x 249 (scharfer Bereich)

Weichgezeichnete Übergänge am Rand!
(sehr wahrscheinlich durch Kompression bedingt)



2.3 Vergleichsbereich aus Gesamtbild


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Pixelmaße: 95 x 134 (scharfer Bereich)

Weichgezeichnete Übergänge am Rand!
(sehr wahrscheinlich durch Kompression bedingt)



3. Vergleich der Seitenverhältnisse:

Die Auflösungen der Einzelbilder sind in folgender Tabelle aufgeführt:

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Ergebnis: Das „Bild im Bild“ ist nicht maßstablich (in gleichem Verhältnis in Breite und Höhe) vergrößert worden und damit verzerrt!



PAR-Wert:

Der PAR-Wert berechnet sich aus der Bildbreite geteilt durch die Bildhöhe, jeweils in Pixel. PAR-Werte existieren für beliebige
rechteckige Bildausschnitte.

Wird ein beliebiger Bildausschnitt maßstablich, d.h. „1:1“,
vergrößert, so bleibt der PAR-Wert unverändert.

Eine maßstabliche Vergrößerung bedeutet, dass sich die Bildbreite im gleichen Maßstab (bzw. Vektor) zur Bildhöhe verändert.



In die Höhe vergrößern
Verkleinert sich der PAR-Wert, so wird das Bild „gestaucht vergrößert“ (bzw. „gestaucht verkleinert“). Das Bild ist zu schmal.

In die Breite vergrößern
Vergrößert sich der PAR-Wert, so wird das Bild „gestreckt vergrößert“ (bzw. „gestreckt verkleinert“). Das Bild ist zu breit.

4. Erstellung einer maßstablichen Vergrößerung

Ziele:
- Vergrößerung auf Basis von „3“
- Möglichst exakte Beibehaltung von PAR-Wert 0,7089
- Setzen von 209 als Breite zu besseren Vergleichbarkeit mit „2“

Ergebnis:

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Pixelmaße: 209 x 295


Die maßstabliche Vergrößerung wird im Folgenden mit „2b“ benannt.



5. Vergleich und Diskussion der gewonnenen Daten



Vergleich mit maßstablicher Vergrößerung



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Bild „2“ Bild “2b“

Es ist deutlich erkennbar, dass sich Bild „2“ und Bild „2b“ in der Höhe unterscheiden.
Die Differenz in der Bildhöhe beträgt dabei 46 Pixel, wobei die Bildbreite übereinstimmt.


Vergleich der Seitenverhältnisse:


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Zusätzlicher Vergleich von „2“ mit maßstablicher Vergrößerung bei gleicher Bildhöhe




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209 x 249 177 x 249


Ergebnis des optischen Vergleichs

Wie zu erwarten war ergibt die maßstabliche Vergrößerung einen anderen subjektiven Bildeindruck, bezogen auf die Überlappung der gezeigten Puffer.

Weil es sich bei dem Unfallbericht aber um ein Dokument handelt bei dem sich die optische Aufbereitung besonders an der inhaltlichen Richtigkeit orientieren sollte, ist eine nicht maßstabliche Vergrößerung nicht nachvollziehbar.

Wegen der starken Ausprägung des Fehlers und der erkennbaren Absicht ansonsten rechnerisch nicht belegte Darstellungen durch das Bild beweishaft
vorzutragen, muss von einer vorsätzlichen Täuschung ausgegangen werden.

Es ist sehr unwahrscheinlich dass eine derartige Vergrößerung im Laufe des Bearbeitungsprozesses unbeabsichtigt entstehen kann, insbesondere da davon auszugehen wäre dass bearbeitete Bilder gesondert geprüft werden.

Naturgemäß wird das Eisenbahnbundesamt bei Vorliegen mehrerer gleichartiger Bildquellen zur Illustration von Aussagen stets diese auswählen, die den Sachverhalt am deutlichsten oder im Sinne eines Maximal/Minimalzustandes zeigen. Bei dem Bildmaterial wird es sich aus praktischen Gründen nicht um Aufnahmen während der Fahrt handeln.

Die Deutsche Bahn für die diese Überlegungen in gleicher Form zutreffen und die laut Unfallbericht dieses Bild zur Verfügung gestellt hat, hatte alle Gelegenheit im Zusammenhang mit Rangierfahrten mehrere Bildaufnahmen zu machen. Damit ist anzunehmen, dass es kein Bild bzw. keinen Zustand gab der
die Pufferverschiebung signifikant „deutlicher“ oder im Sinne eines Maximum/Minimum gezeigt hätte.

Insbesondere die Aussage auf Seite 48 dass die minimale Pufferüberdeckung
nur 2cm betragen habe, scheint mit dem korrekt vergrößerten Bild nicht
mehr plausibel vortragbar.


6. Weitere Anmerkungen

Das gezeigt Bild zeigt zwischen den Bauteilen die offensichtlich den Zügen zuzuordnen sind einen weißen Boden bzw. Zwischenraum. Dies erscheint
nur durch Ausleuchtung von außen und/oder sehr lichtempfindliche
Fotoaufnahme möglich. Der nicht erkennbare Schotterboden kann jedoch
auch wegretuschiert worden sein. Streng genommen ist zudem unklar
wo das Bild entstanden ist und ob es als Nachweis prinzipiell geeignet ist.
Die Entstehungsumstände sind hierfür nicht ausreichend bekannt und
überprüfbar.


Es muss stets der lokale PAR-Wert des untersuchten Abschnitts für
Vergleiche herangezogen werden und nicht ein anderer der für
die Abmessungen des ganzen Bildes Gültigkeit hätte. Es wäre eine
„Signifikanzfalle“ mit dem scheinbar „genaueren“ PAR-Wert die
scheinbaren Abmessungen der korrekten Vergrößerung zu bestimmen.

Dazu folgende Tabelle:

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Lageskizze zur Orientierung im Bild


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Keine Rundung von Kommawerten

Für alle Kommawerte gilt dass diese nicht gerundet sind, sondern ab der
5. Kommastelle abgeschnitten sind!