Kein Nutzen! Erörterungstermin 30.1.2012

„Wenn kein Nutzen mehr nachgewiesen werden kann oder sogar, wie jetzt zu erwarten ist, sogar ein Schaden für den Schienenverkehr im Land entsteht, muss S21 umgehend beendet werden!
Kein Nutzen – kein Baurecht! So steht es seit 2003 geschrieben!
In der Erörterung am 30.1. hat der Anwalt der Bahn (Vorhabensträger!) widersprochen mit dem Argument, dass von dem EBA die Formulierung des Regierungspräsidiums so nicht in den endgültigen Planfeststellungsbeschluss übernommen wurde. Deshalb haben auch Teilabschnitte allein „Baurecht“ und dürfen ausgeführt werden.
Das ist unglaublich: Das EBA hat demnach die unkontrollierte Macht, eine sinnvolle Festlegung des Regierungspräsidiums zu umgehen und damit unsinnige Zerstörungen zu „genehmigen“, ohne zu prüfen, ob das ganze Vorhaben überhaupt noch Sinn macht und jemals fertig wird und bezahlt werden kann!“

Ganzes Statement zum Erörterungstermin „Fildertunnel“ von gestern
hier.