Öffentliches Interesse??
Andrea Hund von der Info-Offensive:
„ ...ich frage mich ja schon länger, wofür wir das EBA brauchen - doch es führt halt kein Weg daran vorbei: die Genehmigungen dieses Amtes sind rechtsgültig. Das könnte ja auch völlig in Ordnung sein - wenn wenigstens die Begründungen irgendwie fundiert und nicht politisch wären - und wenn dann noch die Möglichkeit bestünde, dass die Einhaltung eventuell zusätzlich aufgestellter Regeln auch kontrolliert würde. Dann würde mich die frisch erteilte Genehmigung für die Planänderung "Nesenbachdüker" vielleicht nicht so erschrecken. Die Begründung beruft sich gleich mehrfach auf "öffentliches Interesse" - das scheint alle technischen Bedenken zu übertrumpfen. Dann wird "Sofortiger Vollzug" angeordnet, und zwar "weil das öffentliche Interesse am Vollzug dieses Bescheides das Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage überwiegt" - und später im Text wird sinngemäß gesagt, dass ohne diese Genehmigung der Bahnhofstrog nicht gebaut werden kann - und deshalb wird diese jetzt sofort erteilt.Es wird also genehmigt, weil S21 gebaut werden soll. Aha.“