EBA Juni 2020 (59

Aus dem Schreiben des EBA:
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind auch die baulichen Anlagen, die für die Selbst- und Fremdrettung, die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung erforderlich sind. Das EBA entscheidet im Planfeststellungsverfahren über die bauliche Dimensionierung der notwendigen Einrichtungen/ Anlagen. Die fachtechnischen Details bleiben hingegen der Ausführungsplanung vorbehalten, der Vorhabenträger muss dabei die einschlägigen Gesetze und Regelwerke beachten.

Grundlage für die Erstellung der Anlagen bilden die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Baubestimmungen. Vor Aufnahme des Betriebes muss der lnfrastrukturbetreiber in eigener Verantwortung jeweils die besonderen örtlichen Bedingungen näher betrachten und gegebenenfalls spezifische betriebliche Regelungen festlegen. Wenn das Gesamtprojekt fertig ist, erteilt das EBA eine lnbetriebnahmegenehmigung. Das Unternehmen muss dafür den erfolgreichen Abschluss der Baumaßnahme dokumentieren und die gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweise vorlegen.
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Im Untertage-System Stuttgart 21 gibt es einen gewaltigen Widerspruch zu den gestellten Anforderungen!Längst aufgedeckt und dokumentiert bei den
Ingenieuren22 z.B. bei der „Selbst- und Fremdrettung“.