haarsträubende Juristerei
30 08. 18 23:37
- 1. Der neue S-21-Bahnhof sei kein Bahnhof, sondern ein „Haltepunkt“. Und schon werden die unheilbaren Schwächen des Bahnhofs wie die stark erhöhte Gleisneigung „juristisch“ aufgehoben.
- Das neue S-21-Bahnhofsgebäude sei kein normales Bauwerk, sondern ein „ungeregelter Sonderbau“. So wird „juristisch“ die Landesbauordnung umgangen.
- Der neue S-21-Bahnhof sei gar kein neuer Bahnhof, sondern „juristisch“ ein „Umbau“. Und so kann das alte Gleisfeld samt Zulaufstrecken abgerissen werden.
Auch solche Begriffsverdrehungen gegen den normalen Menschenverstand sind es, die den Widerstand gegen das Irrsinnsprojekt stärken.