haarsträubende Juristerei

  1. 1. Der neue S-21-Bahnhof sei kein Bahnhof, sondern ein „Haltepunkt“. Und schon werden die unheilbaren Schwächen des Bahnhofs wie die stark erhöhte Gleisneigung „juristisch“ aufgehoben.
  2. Das neue S-21-Bahnhofsgebäude sei kein normales Bauwerk, sondern ein „ungeregelter Sonderbau“. So wird „juristisch“ die Landesbauordnung umgangen.
  3. Der neue S-21-Bahnhof sei gar kein neuer Bahnhof, sondern „juristisch“ ein „Umbau“. Und so kann das alte Gleisfeld samt Zulaufstrecken abgerissen werden.
________________________________________
Auch solche Begriffsverdrehungen gegen den normalen Menschenverstand sind es, die den Widerstand gegen das Irrsinnsprojekt stärken.