Bundesverfassungsgericht
24 04. 13 21:52
Aus der Pressemitteilung von heute:
"Es ist erschütternd, dass das oberste Gericht ohne Begründung lediglich behauptet, eine Grundrechtsverletzung sei »nicht ersichtlich« und dabei die detaillierte Begründung in der Beschwerde übergeht. Insbesondere die entfallene Planrechtfertigung durch den Rückbau der Leistung des Tiefbahnhofs unter den Bedarf hatte schon der VGH nicht gewürdigt. Das Gericht verschließt seine Augen vor dem Grundrechtsverstoß, indem es denselben Fehler wiederholt."
Engelhardt weiter: "Die Schaffung eines milliardenteuren Engpasses im Schienenverkehr kann nicht die Basis für Enteignungen sein. Wenn das oberste Gericht nicht beide Augen verschlossen hätte, hätte es festgestellt, dass dies auch »ersichtlich« ist."
Ganzer Text hier.
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Wegen solchen Vorgängen geht der Widerstand gegen Stuttgart 21 weiter. „Die Augen verschließen“ und dann urteilen - BVG - ist eine Art von Lüge. Gehört auch das BVG zum „Lügenpack“?? Beugt er sich den politischen Zwängen und der „Macht des Faktischen“?
"Es ist erschütternd, dass das oberste Gericht ohne Begründung lediglich behauptet, eine Grundrechtsverletzung sei »nicht ersichtlich« und dabei die detaillierte Begründung in der Beschwerde übergeht. Insbesondere die entfallene Planrechtfertigung durch den Rückbau der Leistung des Tiefbahnhofs unter den Bedarf hatte schon der VGH nicht gewürdigt. Das Gericht verschließt seine Augen vor dem Grundrechtsverstoß, indem es denselben Fehler wiederholt."
Engelhardt weiter: "Die Schaffung eines milliardenteuren Engpasses im Schienenverkehr kann nicht die Basis für Enteignungen sein. Wenn das oberste Gericht nicht beide Augen verschlossen hätte, hätte es festgestellt, dass dies auch »ersichtlich« ist."
Ganzer Text hier.
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Wegen solchen Vorgängen geht der Widerstand gegen Stuttgart 21 weiter. „Die Augen verschließen“ und dann urteilen - BVG - ist eine Art von Lüge. Gehört auch das BVG zum „Lügenpack“?? Beugt er sich den politischen Zwängen und der „Macht des Faktischen“?