Bescheid vom Eisenbahn-Bundesamt

„Sehr geehrter Herr ….
auf Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen bezüglich der Maße von Doppelstockwagen und deren Betrieb bei Tunneldurchfahrten ergeht folgender

1.1.1. Bescheid
  1. Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen zu Doppelstockwagen und deren Betrieb bei Tunneldurchfahrten wird abgelehnt.
  2. Die Kosten dieses Verfahrens, für das Gebühren nicht erhoben werden, haben Sie zu tragen.“
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Preisfrage: wie hoch sind die Kosten?