Volksabstimmung

Bei der spärlich besetzten 158. Plenarsitzung des Bundestags vom 25.02.2016 zum TOP 12 Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 wurde von CDU und SPD sowie einem Staatssekretär mit der Volksabstimmung zugunsten von Stuttgart 21 argumentiert. Hörte sich demokratisch und sinnvoll an. 

Aber „damals hat sich die Mehrheit der Abstimmenden für einen Bahnhof entschieden, der maximal 4,5 Milliarden kostet und 49 Züge in der Spitzenstunde unter Stress bewältigt. Beides hat sich inzwischen als unhaltbar erwiesen. Zudem hatte die Abstimmung nicht das gesetzlich vorgeschriebene Quorum von 1/3 der Stimmen erreicht. Es hatten nur 28 % der Wahlberechtigten mit Nein gestimmt. Laut Landeswahlleitung gilt damit der Rechtszustand von vor der Abstimmung unverändert.“ (Textbaustein vom „
Weckruf“, Blog gestern)