„juristisch in trockenen Tüchern“

Nach PFB1.5 S. 346 über „Die Errichtung des Tunnelportals in offener Bauweise über eine Länge von 60 m am östlichen Rand des Rosensteinparks... sind Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Rosensteinpark“ und damit Handlungen, die dem Schutzzweck des Gebiets zuwiderlaufen… Jedoch kann gem. § 7 der Verordnung eine Befreiung nach § 78 NatSchG erteilt werden, wenn überwiegende öffentliche Belange die Befreiung erfordern. Dies ist hier der Fall…. Insbesondere spricht aber die überragende Verkehrsbedeutung des Vorhabens als überwiegender öffentlicher Belang hier für eine Befreiung….“
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Die Abholzung im Rosensteinpark ist legal? Juristisch nach §7 und §76? Auch wenn sich die Begründung der Notwendigkeit inzwischen wegen nachgewiesenem Rückbau drastisch geändert hat? Titanic 21 nimmt Kurs auf den Eisberg, weil dieser juristisch nicht vorhanden ist?