schräg

Schluss des Leserbriefs Jobst Knoblauch an den Südkurier:
Ewig Gestrige meinen immer noch, die Volksabstimmung vom 27.11.2011 als Legitimation für S21 heranziehen zu müssen. Sie war ein Nullum! Sie hat zu keiner Änderung der Rechtslage geführt, weil weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten gewählt haben und weil das Quorum der Befürworter und Gegner nicht erreicht wurde. Jeder, der nun behauptet, die Volksabstimmung begründe das Weiterbauen von S21, verstößt wegen Wahlfälschung gegen den § 107 a (2) des Strafgesetzbuches: „Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden lässt.“

Kommentar bei den
Parkschützern:
Herr Kretschmann hat es allerdings vorgezogen sich hinter einer fragwürdigen landesweiten (!) Volksabstimmung zu verstecken. Die schrägen Formulierungen in den damaligen Abstimmungsunterlagen ließen Zweifel an einem ernsthaften Interesse der Landesregierung am Abstimmungsergebnis aufkommen.
Die Merkel-/Mappus-CDU hat dieses Projekt sprichwörtlich mit Gewalt durchgesetzt und die Grünen haben das finanzielle und verkehrspolitische Desaster entgegen der Wahlversprechen nicht verhindert. ..."