Auflösung
07 09. 17 16:03
Die Frage am Schluss der „Bildergeschichte“ im Blog gestern wurde mir von Gangolf Stocker am Telefon beantwortet: 2 Minuten.
Beim Gutachten von Prof. U. Martin für den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, wo Stuttgart 21 zur Genehmigung auf dem Prüfstand war (geklagt hatten die Gegner von S21), hat Prof. Martin in Übereinstimmung mit Prof. W. Schwanhäusser und in Anwesenheit von Prof. Heimerl ausgesagt, dass Stuttgart 21 über die doppelte Leistungsfähigkeit im Vergleich zum Kopfbahnhof habe (Auskunft G. Stocker).
Wen wundert das, wenn zum Beispiel die Haltezeiten der Züge bei Stuttgart 21 völlig unrealistisch mit 2 Minuten berechnet wurden. Prof. Martin hat die Vorgaben der Bahn eingesetzt, die entweder inkompetent oder bewusst falsch waren. Eine der vielen Tricks, um Stuttgart 21 vor den Gerichten zu retten.
Beim Gutachten von Prof. U. Martin für den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, wo Stuttgart 21 zur Genehmigung auf dem Prüfstand war (geklagt hatten die Gegner von S21), hat Prof. Martin in Übereinstimmung mit Prof. W. Schwanhäusser und in Anwesenheit von Prof. Heimerl ausgesagt, dass Stuttgart 21 über die doppelte Leistungsfähigkeit im Vergleich zum Kopfbahnhof habe (Auskunft G. Stocker).
Wen wundert das, wenn zum Beispiel die Haltezeiten der Züge bei Stuttgart 21 völlig unrealistisch mit 2 Minuten berechnet wurden. Prof. Martin hat die Vorgaben der Bahn eingesetzt, die entweder inkompetent oder bewusst falsch waren. Eine der vielen Tricks, um Stuttgart 21 vor den Gerichten zu retten.