EBA Juni 2020 (4)

Aus dem Schreiben des EBA:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsan-lagen der Eisenbahnen des Bundes. Das EBA plant aber selbst keine Bauvorhaben und führt sie auch nicht durch, sondern es entscheidet auf Antrag des Vorhabenträgers, eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens, ob dessen Planungen zulässig sind. Mehr lnformationen finden Sie z.B. unter: https://www.eba.bund.de/DE/Service/FAQ/Planfeststellung/planfeststellung node.html
Im planrechtlichen Verfahren werden alle Betroffenen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen eingebunden. So wird etwa geprüft, ob die anerkannten Regeln der Technik sowie die planfeststellungs-relevanten TSI und notifizierten nationalen technischen Vorschriften eingehalten sind… Dabei werden auch unabhängige Sachverständige und Prüfer beteiligt.
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Aha, und wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden können, gibt es halt Ausnahmegenehmigungen (für zu engen Fildertunnel der S-Bahn) vom übergeordneten Verkehrsministerium. Aus meinem Leserbrief in der StZ: „
Viel Vernunft ist allerdings bei der Ramsauer-Ausnahmegenehmigung nicht zu entdecken, wohl aber der politische Wille, das Projekt mit aller Macht durchzuziehen.“

Oder die trickreichen Umbenennungen des Vorhabens: Wie Dorfrichter Adam im „zerbrochenen Krug“ (Zitat: „
. Ich kann Recht so jetzt, jetzo so erteilen.“) hebelt die Bahn mit ihren Anwälten Drs. Schütz und Kirchberg rechtliche Vorschriften der Landesbauordnung aus: Die Bahnhofshalle sei kein Gebäude, sondern ein „ungeregelter Sonderbau, für welchen Bundesrecht (EBO) anzuwenden ist, also nicht planfeststellungsrelevant.

Das erinnert auch, an den Winkelzug der Bahn, der Hbf Stuttgart 21 sei kein Bahnhof, sondern ein Haltepunkt, um die ungesetzliche Gleisneigung abzusegnen.